Denial of Service – Out in the Open Januar 2026

09.02.2026 von Jörg Reichert (Code for Leipzig)

Open Data

Datentauchen

Am 15. Januar feierte die Online-Enzyklopädie Wikipedia ihren 25. Geburtstag. Wie Markus Reuter schön in seiner “Liebeserklärung” schreibt, verkörpert sie “die Idee eines Internets, in dem wir kooperativ, gemeinnützig und international zusammenarbeiten”. Und sie zeigt, dass eine solche “Wissensallmende” eben auch erfolgreich sein kann, ohne kommerziell werden zu müssen, und es eben nicht unbedingt Verlage und bezahlte Autoren braucht, um eine Sammlung objektiver Artikel zu schaffen und aktuell zu halten.

Die Gemeinsame Normdatei (GND) ist ein Verzeichnis eindeutiger Schlagworte, mit denen Literatur- und inzwischen auch jedmögliche (Online-)Informationsquellen zu kategorisieren sind. Mit dem GND-Explorer kann man nach GND-Entitäten suchen und zwischen ihren Verknüpfungen untereinander navigieren. Über die “Katalogisierende Institution” kann man auch herausbekommen wer einen Eintrag im GND angelegt hat. Tim hat darauf aufbauend analysiert, wer die 10 Millionen Normdatensätze hauptsächlich katalogisiert und pflegt.

Den stetig aktualisierten offiziellen Organisationsplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin gibt es auch Linked Open Data in Form einer JSON, die dem Berliner Organisationsvokabular folgt und die Organisationseinheiten, Rollen und Personen über URIs eindeutig identifizierbar und mit Organigrammen anderer Behörden verknüpfbar macht.

Open Government

Zu Schleswig-Holsteins Offene-Daten-Gesetz und zugehörigem Open-Data-Portal wurde ein 166 Seiten starker Evaluationsbericht vom Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Dabei wurden Bereitstellung und Veröffentlichungsfrequenz, Veröffentlichungsaufwand, Datenqualität sowie Nutzung und Nutzungsfreundlichkeit des Portals untersucht. Nach Auswertung der interviewten Beschäftigten der Open-Data-Leitstelle sind die formulierten Ziele des Gesetzes bisher nur mäßig erreicht worden. Entsprechend wird empfohlen, in den datenbereitstellenden Stellen die Datenkompetenz der Angestellten weiter zu erhöhen und sind aus Sicht der Autoren auch gesetzliche Anpassungen notwendig, um die Bereitstellung von Daten zu fördern und Unsicherheiten z.B. bei der Vergabe von Lizenzen abzubauen und die Einhaltung von Qualitätsstandards auch auf kommunaler Ebene gezielt durch z.B. Schulungen zu unterstützen.

Auf Govdirectory werden von Freiwilligen die offiziellen Online-Konten und Webseiten von Botschaften und Behörden zusammengetragen. 2025 kamen 8 neue Staaten, fast 8.000 Organisationen und über 13.000 Kontakte neu hinzu.

Parlamente

(Meta-)Daten und Dokumente aus dem Parlamentsspiegel, gemeinsames Archiv der Landtage, werden weiterhin nicht freizugänglich gemacht, weil es nach Ansicht der Landtagspräsident:innen eine urheberrechtlich geschützte Datenbank handelt und damit unter §4 als auch §87 a,b,c,d,e Urheberrechtgesetz fällt. Markus Drenger regt an, dagegen zu klagen. Denn das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz - DNG) schließt im Absatz 5 explizit die Anwendung des §87b aus. Und auch die Verordnung zu hochwertigen Datensätze (HVD-VO) könnte als Argument für die freie Veröffentlichung gezogen werden.

Das von Volkswagenstiftung, FU Berlin und der Berlin University Alliance geförderte und aus einer Bachelor-Arbeit entstandene Projekt StateParl macht seit Jahren die Plenarprotokolle aller 16 Landtage einfach zugänglich, z.B. über eine Online-Suche aber auch einer API, deren Zugang man beim Entwickler anfragen kann bzw. durch eine Registrierung beim GESIS erreichen kann. Wie es bereits in Forschung und Journalismus genutzt wurde, zeigen die Fallstudien.

Wie kommt man an eine öffentliche Liste der Ratsinformationssystem-Websiten deutscher Kommunen: im OParl-Projekt wurde eine unvollständige Liste zu den jeweiligen APIs ein paar Jahre gepflegt, für das RIS Vendor Stats Projekt läuft der Scraper noch wöchentlich und erzeugt JSON- und CSV-Datei mit Zuordnung Stadt zu Hersteller, die Webseite weist aber auch hier darauf hin, dass die Daten Fehler enthalten, da der Crawler sowohl nicht immer das RIS der richtigen Kommune zuordnen kann, als auch viele Städte und Kommunen fehlen. Am aktuellsten sind wohl die Daten aus der Poliscope-API, diese benötigt allerdings Authentifizierung. Alternativ könnte man sukzessiv über die Stadt/Land/Gemeinde-Suche sich für allen deutschen Städten die Links zum jeweiligen RIS extrahieren.

Open Data und Zugangskontrolle

Ein Datentreuhänder soll als Instanz den vertrauensvollen, neutralen Datenaustauschs zwischen einem Datengeber und einem Datennutzer ermöglichen, bei dem die Rechte jeweiligen Seite gewahrt werden (auf Geberseite z.B. personenbezogenen Daten nur pseudonomisiert herausgeben, nur bestimmte Granularität anbieten, um wirtschaftlichen Vorteil zu wahren, auf Nehmerseite: Identität gegenüber Datengeber nicht preis geben müssen). Je nach Ausgestaltung kann der Treuhänder allerdings selbst so große Datensätze über verschiedene Datengeber hinweg ansammeln (Datensilo-Modell). Möchte man dies nicht, sollte man sich für das transaktionale Modell entscheiden, welches in dieser ShareCast-Folge näher vorgestellt wird. So zirkulieren dann nur die Analyseergebnisse und nicht die Rohdaten selbst.

In Ländern wie den USA gibt es keine GDPR, so dass es häufiger passieren kann, dass in z.B. veröffentlichen Polizeieinsatzdaten auch personenbezogene Daten enthalten sein können. Die International Indigenous Data Sovereignty Interest Group hat daher analog zu FAIR die CARE-Prinzipien entwickelt - “Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility, and Ethics”, um das Bewusstsein der Verantwortlichen zu solchen sensiblen offenen Daten (Sensitive Open Data) zu schärfen und vulnerable Gruppen besser zu schützen.

Kommunale Finanznotlage

Martin Junkernheinrich analysiert in seinem Open-Access-Artikel in der Zeitschrift für Politikwissenschaft (ZPol) die Ursachen, warum die Kommunen in die “fiskalischen Überforderungsfalle” geraten sind. So sind 2024 deren Ausgaben 9,4 Mrd. € gestiegen, 72% davon fallen auf die drei Posten soziale Leistungen (8,9 Mrd. €), Personalausgaben (7,2 Mrd. €) und laufender Sachaufwand (5,2 Mrd. €). Dagegen sind die Einnahmen nur um 11,4 Mrd. € gestiegen, auch bedingt dadurch, dass höheren Steuereinnahmen nur noch 17% statt wie 2023 43% der Einnahmen ausmachten. Die 1,9 Mrd. € Einkommenssteuern teilen sich dabei auf in etwa 960 Mio. € Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 722 Mio. € auf die Grundsteuer. Dass trotz diverser Krisen (Banken, Flüchtlinge, Corona, Energiepreise) in den elf Haushaltsjahren im Zeitraum von 2012–2022 trotzdem kontinuierlich Überschüsse erzielt wurden (seit 1950 gab es insgesamt nur 21 solcher Jahre), liegt auch an der Art der Buchführung.

Kaninchenbau (aka rabbit hole) kommunale Buchführung (aka Haushaltskamasutra): Denn immer noch ist die Kameralistik vorherrschend, die Zahlungsströme betrachtet, nicht jedoch Investitionen. So wurden die Überschüsse vielfach durch Unterlassen eigentlich notwendiger Investitionen, Erhöhung kommunaler Steuern und Abgaben sowie Leistungseinschränkungen “erkauft”. In Folge wurde die kommunale Infrastruktur jahre- oder gar jahrzehntelang in ihrer Substanz nicht erhalten. Dieser Substanzverlust durch die negativen Nettoinvestitionen wurde zudem bislang in keiner Statistik flächendenkend dokumentiert. In der Investitionsbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik wird der aufgelaufenen Investitionsrückstand auf rund 215 Mrd. geschätzt. Investitionen in die Infrastruktur sind zudem keine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe, obwohl sie entscheidend für den Erhalt der Standortqualität sind. Andere Fehlanreize einer nur auf Ausgabenströmen bezogenen Betrachtung ist, dass am Ende des Jahres das Dezemberfieber ausbricht, also schnell noch das Geld für teilweise wenig sinnvolle Dinge ausgegeben wird, damit im Folgejahr nicht die Zuwendungen gekürzt werden, weil man ja mit weniger Geld ausgekommen wäre. Es fehlen so auch Anreize Investitionen zu tätigen, um laufende Ausgaben zu senken. Das Kassenwirksamkeitsprinzip verhindert außerdem die Erfassung antizipativer Posten, also bereits im Haushaltsjahr entstandenen Aufwendungen (z.B. Pensionsrückstellungen für die Angestellten) oder auch Erträge, die aber erst in Folgejahr auch als Ein- und Auszzahlungsströme sichtbar werden. In der Doppelten Buchführung (Doppik) als alternatives Haushaltsführungssystem, wie auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen eingesetzt, würde der kommunale Vermögensbestand mit erfasst werden und dabei z.B. der Wertverfall z.B. einer lange nicht sanierten Straße sichtbar werden. Ein Missbrauch ist natürlich auch hier möglich, wenn Kommunalpolitiker auf die Idee kommen, kommunales Eigentum zu privatisieren und dann zurückzumieten (ÖPP), was vielleicht kurzfristig Geld spart, langfristig möglicherweise, je nach Vertragsgestaltung negative Auswirkungen auf Qualität und/oder Kosten hat (weil der Privatwirtschaft am Ende Gewinnsteigerungen wichtiger sind als Gemeinwohl und nur Kostendeckung), vielleicht am Ende sogar zurückgekauft werden muss. Und gute Kriterien zu finden, mit der man die Wirtschaftlichkeit bemisst, ist nicht leicht. Mit dem neuen Steuerungsmodell und dem neuen kommunalen Finanzmanagement setzen Kommunen teils verpflichtend, teils wahlweise auf die doppelte Buchführung. Ob die Politik sich der Möglichkeit beschneiden lässt, Schulden zu machen und Staatseigentum kurzfristig zu liquidieren, ist zweifelhaft.

Wie nun aber den Kommunen helfen?: Kommunen dürfen künftig nicht immer wieder mit neuen Aufgaben bzw. deren Erweiterung bestehender Aufgaben überfrachtet werden ohne dass gleichzeitig durch Bund und/oder Länder deren notwendigen Finanzierung sichergestellt ist (Aufgabenmoratorium). Und die jetzt schon bestehende Überlastung für Kommunen abzumilden, muss die Steuerverteilung zwischen Bund, Land, Kommunen neu geordnet werden (auch schon deshalb, weil nicht klar ist, welchen Anteil der Investitionsmittel die einzelnen Länder wiederum an ihre Kommunen weitergeben (Phänomen der “klebrigen Finger”)), z.B. indem der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht wird. Viele Leistungen ließen sich zudem zentral und digital organisieren (analog zur Zusammenführung der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit), was Kommunen entlasten und ihnen neue Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung eröffnen würde. Dazu müsste der Bund den Rechtsrahmen und die technischen Voraussetzungen für eine plattformbasierte moderne Verwaltung schaffen.

Generell muss zunächst die kurzfristige Funktions- und Handlungsfähigkeit der Kommunen (also ihre Grundfinanzierung für ihre laufenden Ausgaben) durch geeignete, vielleicht auch nur als temporär gedachte, Maßnahmen sichergestellt werden. Mittel- und langfristig müssen Reformen das kommunale Finanzsystem hinsichtlich Prozesse und Strukturen wieder auf gesunde Beine gestellt werden. Statt die Mittelvergabe an einen undurchsichtigen Förderdschungel zu binden, wäre es einfacher, die Investitionsmittel pauschal an die Kommunen auszuzahlen. So könnten sowohl die unzureichende Investitions- und Instandhaltungstätigkeit aufgeholt, Altschulden abgebaut, sowie auch all die neuen Aufgaben wie klimaorientierte Modernisierung - energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die kommunale Wärmeplanung und die Stadtentwicklung etwa beim Starkregen- und Hitzeschutz finanziert werden.

Inzwischen gibt es, trotz Schönrechnerei in der Statistik, wieder mehr als drei Millionen Arbeitslose in Deutschland, was eine Arbeitslosenquote von 6,6 bedeutet. 1,14 Millionen Menschen erhielten im Januar Arbeitslosengeld, 3,83 Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, darunter sind auch die so genannten Aufstocker enthalten, also solche, die zwar einer Arbeit nachgehen, von hier allein aber nicht leben können und daher zusätzlich Bürgergeld beziehen müssen.

Immer mehr Kindern fehlt die vorschulische Bildung, um in der Grundschule bestehen zu können. Allein in NRW mussten 2025 fast 23000 Erstklässler ihr Schuljahr wiederholen, also 6% aller Grundschüler in diesem Bundesland. An sozialen Brennpunkt müssen fast 25% alle Schüler:innen Extrarunden in der Grundschule drehen. Ursache sind Migrationshintergrund bzw. auch die Entscheidung deren Eltern zu Hause nicht deutsch zu sprechen und/oder ihre Kinder nicht in eine Kita zu schicken. Eine weitere Ursache, die viele Kinder betrifft, ist der durch Eltern nicht reglementierten, exezessive Medienkonsum, in deren Folge die Kinder schwere Konzentrationsstörungen. Es ist davon auszugehen, dass 20 Prozent später keinen formalen Berufsabschluss erreichen werden. Es sind nun zusätzliche Fördermaßnahmen und Sprachtests geplant, wie das Kitas und Schulen mit ihrer dünnen Personaldecke (und keinen geeigneten Bewerbern in Aussicht) leisten können sollen, ist unklar.

Also noch mehr Belastung für die Kommunen.

Derweil häufen laut Oxfam-Vermögensbericht Milliardäre ihren Reichtum so schnell an wie noch nie. Die große Lücke zwischen Arm und Reich ist ein idealer Nährboden für antidemokratische Kräfte, einmal durch den Frust der Abhängten, andererseits auch durch immer größere wirtschaftliche und dadurch bedingt auch politische Macht der Millardäre, die ein Interesse haben, diese Ungleichheit als natürlichen Zustand manifestieren zu wollen.

Digitale Souveränität

Behörden

Mit dem Open-Source-Videokonferenz-System Visio sollen in französischen Behörden bis 2027 200.000 Beamte nicht mehr eine US-Software wie Zoom nutzen müssen. Zudem spart dies erheblich Lizenzkosten und ist integriert mit anderen Werkzeugen aus der digitalen Arbeitsumgebung La Suite.

“Es macht keinen Sinn, mit unseren Lizenzgebühren länger den technologischen Fortschritt anderswo in der Welt zu finanzieren, wenn wir gleichzeitig mit unseren öffentlichen Budgets auch unseren Digitalstandort stärken können.”, begründet der schleswig-holsteiner Digitalisierungsminister die Notwendigkeit des Umstiegs von Verwaltung und Justiz auf Open-Source-Software, auch wenn dort eine “massive Beeinträchtigung der Gerichte” befürchtet wird. An Vorbereitung und Kommunikation kann also noch gearbeitet werden.

Auch eine Befragung von Behörden und Unternehmen hat erheben, dass große Organisationen weitgehend auf Microsoft Office verzichten können. Einige Spezialanwendung in öffentlichen Verwaltungen gebe es zwar noch, die auf Basis der Office-Produkten arbeitet, diese sollen aber in Zukunft auch noch sukzessive abgelöst werden. Denn solche Erweiterungen können auch durch beauftragte IT-Dienstleister für LibreOffice und Co. gebaut werden. Vordergründig sehen natürlich viele die Kosteneinsparungen, aber das österreichische Bundesheer hat die digitale Souveräntität als Hauptbeweggrund genannt. Dennoch wünschen sich viele Umsteiger eine tiefe Integration der Open-Source-Lösungen untereinander. Noch werden sie eher als Flickenteppich wahrgenommen. Einem österreichischen Dienstleister im Gesundheitswesen war es zudem wichtig, ihre Software weiterhin selbst hosten und betreiben zu können, was nicht mit der Cloud-Strategie der großen Anbieter vereinbar gewesen wäre.

Die Open Source Strategie für das Land Berlin sieht sieben strategische Maßnahmen vor, um dessen Digitale Souveränität und Innovationskraft zu stärken:

  • Aufbau von Open Source Kompetenzen bei den Verwaltungsmitarbeitenden durch gezielte Schulungen und Anwendung des Gelernten einfach durch vermehrte Nutzung von OpenSource im Alltag
  • darauf aufbauend soll zu eigenem Engagement im Open Source Ökosystem angeregt werden (von Berichten von Fehlern oder Verbesserungsvorschlägen bis hin zu selbst beigesteuerten Quellcode oder gar eigenen OpenSource-Projekten)
  • Implementierung von Open Source Governance und Kommunikation, z.B. durch das Ausformulieren von Leitlinien und Best Practices beim Einsatz von OpenSource hinsichtlich Risiken und dem Einhalten von rechtlichen Vorgaben
  • Bei der Identifikation von kritischen Softwareabhängigkeiten sollen auch Risiken in diversen Bereichen bewertet werden, von Datensicherheit, über mögliche Vendor-Lock-in, bis hin zu Aufwandsabschätzungen, zu Alternativen zu wechseln, mit dem Ziel kritische Abhängigkeiten im Softwarebestand immer weiter zu verringern
  • die Nutzung Open Source in der Behörden-IT-Landschaft soll dadurch gestärkt werden, indem eine Inventarliste über aktuell genutzte Software kontinuierlich gepflegt wird, Möglichkeiten geschaffen werden, in Testumgebungen neue Software auszuprobieren und außerdem die Standardisierung in den Fachverfahren durch Ablösung proprietärer Software durch OpenSource weiter vorangetrieben werden soll
  • bis 2031 sollen im Land Berlin mindestens 50% der jährlichen Ausgaben aller Softwarebeschaffungen auf Open Source lizensierte Software oder Services entfallen, dazu müssen bestehende Leitfäden und Vergabekriterien für die Beschaffung angepasst werden
  • das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) als zentraler IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung berät und unterstützt bei Einführung und Betrieb von OpenSource-Software

EU

Auch auf EU-Ebene wird an einer neuen Open-Source-Strategie gearbeitet. Die EU-Kommission wünscht sich mehr Kommerzialisierung und legt besonderes Augenmerk auf den Einsatz bei kritischer Infrastruktur und hatte Anfang Januar eine Konsultation gestartet. Denn vielen Open-Source-Projekten fehlen nachhaltige Geschäftsmodelle und Professionalisierung. Neben Geld- und Zeitspenden braucht es mehr Unterstützung der Entwickler:innen durch die Kommission. Nur wenn die EU-Kommission Führung übernimmt, trauen sich IT-Abteilungen endlich aktiv werden, um ihre “Microsoft-Müdigkeit” durch geeignete alternative Open-Source-Lösungen zu überwinden.

Auch die Abgeordneten des EU-Parlaments haben Vorschläge unterbreitet, wie die EU digital souveräner werden kann. Als Vorbedingung müssen zunächst die bestehenden Abhängigkeiten gekassensturzt und ihre Risiken bewertet werden. Als erste konkrete Maßnahme schlagen sie vor, dass einige der öffentlichen Aufträge exklusiv nur an europäische Unternehmen vergeben zu können, eine Praktik, die bereits sowohl die USA als auch China für sich anwenden. Als zweite Maßnahme wird die Schaffung eine europäischen Cloud gefordert, da Daten in von US-amerikanischen Providern bereitgestellten Clouds, auch wenn sie vielleicht formal in Rechenzentren, die im EU-Gebiet stehen, immer noch im Zugriff der Provider stehen.

Die EU-Abgeordneten selbst sollten aber auch mit guten Beispiel vorangehen und ihrerseits unsouveräne Plattformen wie X (ehemals Twitter) verlassen. Die Initiative Leave X listet nun die Abgeordneten, die weiterhin ein X-Konto aktiv unterhalten, und damit Elon Musk und seine Desinformations-Plattform legitimieren. Einige Abgeordnete mancher Fraktionen sind dort aber noch ganz bewusst, weil sie durchaus kompatibel mit den Ansichten des Plattforminhabers sind. Das wissen auch die anderen US-Tech-Firmen und schließen Bündnisse mit eben solchen Fraktionen, die dann noch irreführenderweise “Patriots for Europe” heißen. Mit dem Ziel natürlich, mit deren Hilfe EU-Regularien hinsichlich Datenschutz und KI zu verwässern. Leider mit Erfolg, wie eine Untersuchung von Lobbycontrol offenbart. Der Bericht belegt an einigen Beispielen, wie durch die Einflussnahme, z.B. die Definition, was personenbezogene Daten sind, eingeschränkt wurde. Dass personenbezogene Daten beim Trainieren von KIs zu nutzen, dem legitimen Interesse der KI-Innovation diene und es ein zu hoher Aufwand wäre, diese vor dem Training erst zu identifizieren und herauszufiltern, findet sich nun im neuen Artikel §88c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO (GDPR)) als auch in §9(5) wieder. Durch Gebühren erschwert werden soll dagegen der Zugang zu über einen bei den Firmen gespeicherten Daten, weil angeblich dies zu exessiv genutzt wurde. Änderungsvorschläge für Artikel 22 des DSGVO sehen vor, dass das Fällen automatisierter Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erlaubt sein soll, auch wenn sie sich dann rechtlich auf betroffene Personen auswirken. Ad-Tracking ohne Zustimmung wird durch die Änderungen des $5(3) in der ePrivacy Verordnung auch einfacher, ganz im Sinne von Google und Microsoft. Ob KI-Systeme riskant sind, sollen Firmen nur selber bewerten, es gibt keine öffentliche Prüfung. Es wird den Firmen zudem duch §4a erlaubt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, um Voreingenommenheiten (Biases) in ihren KI-System aufdecken und beheben zu können, obwohl es statistische Verfahren gegeben hätte, dies ohne solche zusätzlichen Daten zu erreichen. Generell wünschen sich die Tech-Firmen, dass das Inkrafttreten des AI-Act mindestens ein Jahr verschoben werden solle, weil angeblich Standards noch fehlen und die EU nicht riskieren solle, im globalen KI-Wettrennen zurückzufallen. Mit den Änderungen an den bestehenden Gesetzen, die durch den digitalen Omnibus kommen könnten, hat Big-Tech für sich schon viel herausschlagen können. Diese Deregulierungen sind ein klarer Angriff auf unsere jahrelang mühsam erkämpften digitalen Rechte.

NOYB hat die Änderungsvorschläge bezügliche DSGVO und ePrivacy Verordnung tiefergehend analysiert.

Plattformen

Ein Amazon-Rechenzentrum in Brandenburg bleibt ein Amazon-Rechenzentrum, auch wenn es in der EU steht. Denn wie Markus Beckedahl ausführt, sticht am Ende US-Recht (und damit US-Cloud Act und NSA) immer EU-Recht. Und so kann der Mutterkonzern seine Tochter (auch unter Geheimhaltung) anweisen, ihre Daten herauszugeben. Und über Exportkontrollen könnte die USA das Ausspielen notwendiger Updates untersagen. Am Ende also reines Souveränitäts-Washing.

Die-Schweizerisch-US-Amerikanische-Handels­kammer unterstellt Behörden ihre Neutralitätspflicht zu verletzen, wenn sie Mitglied beim Netzwerk “Souveräne Digitale Schweiz” werden, denn aus ihrer Sicht ist “Digitale Souveränität” ein politischer Kampf­begriff.

Viele bei der Immobilienplattform ImmoScout24 eingestellte Angebote verstoßen mutmaßlich gegen die Mietpreisbremse, hat eine Datenanalyse ergeben. Damit sei die Plattform kein neutraler Marktplatz sondern sogar eher ein Katalysator für die Wohnungskrise. Datengrundlage für die Analyse waren die Mietwohnungsangebote, die in Berlin an einem Tag im November 2025 auf der Plattform zu finden (bzw. über Rapid API von dort zu scrapen) waren.

Bei einem aktuellen Windows-PC wird bei aktivierter Festplattenverschlüsselung der Schlüssel zur Entschlüsselung standardmäßig im persönlichen Microsoft-Online-Account hintergelegt. Was praktisch scheint, weil man sich sonst selbst darum kümmern müsste, den Schlüssel nicht zu verlieren und damit den Zugriff auf seine Daten, kann sich (in Zeiten, in denen z.B. Klimaaktivismus kriminalisiert wird) als Nachteil erweisen. Denn mit richterlichen Beschluss kann Microsoft gezwungen werden, diesen Schlüssel herauszugeben. Man kann aber die Konfiguration ändern und den Schlüssel woanders speichern.

Sichere Software

Auf der openCode Plattform container.gov.de will das ZenDiS ein wachsender Pool an geprüften, signierten und nachnutzbaren (Docker-)Container-Images für die öffentliche Verwaltung bereitstellen.

Viele Browser werden mit immer mehr ungefragten KI-Features, Werbung und Tracking überfrachtet. Das Projekt “Just the Browser” stellt nun für fast alle gängigen Browser Anleitungen und Konfigurationen bereit, um sich von diesem Wust wieder befreien zu können.

Persönliche Unabhängigkeit

Um auch technisch nicht versierten Menschen die Erlangung von mehr persönliche digitale Unabhängigkeit zu ermöglichen, braucht es niederschwellige Unterstützung, die auch skaliert. Der Nutzer CarK schlägt hierzu eine DI.day Community vor.

Auf dem Kuketz Blog wurde eine Artikel-Serie begonnen, die Schritt für Schritt einen Fahrplan für ein freieres digitales Leben skizziert.

Digitalisierung

In der 14. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am 14. Januar wurden im ersten Tagesordnungspunkt die aktuellen Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vorgestellt. Nach einer Stunde im Video geht es im Tagesordnungspunkt 2 um den Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO zu Open Data – Datenqualität, Strategie und IT-Unterstützung sowie den zweiter Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von offenen Daten und Evaluierung der Wirkungsziele des § 12a des E-Government-Gesetzes.

Wenn Du nicht mehr weiter weißt, veranstalte den nächsten Hackathon-Scheiß - nach WirVsVirus 2020, #UpdateDeutschland 2021, gibt es mit Deutschland was nervt, was geht? nun ab April 2026 den nächsten von der Bundesregierung (bzw. deren Agentur für Sprunginnovation (SPRIN-D)) veranstalteten so genannten Verwaltungsmodernisierungshackathon, einem bürgerschaftlichen Hackathon nach taiwanischem Vorbild, ein. Die Taiwanesische Digitalisierungsministerin hatte Digitalisierungskonzepte ihres Land bereits 2022 beim Forum Offene Stadt vorgestellt. Aber wie bereits damals das FifF als Reaktion auf den UpdateDeutschland-Hackathon schrieb, “mangelt also nicht an Ideen oder technischen Prototypen, sondern an der Infrastruktur zur Verstetigung”. Es drängt sich also der Eindruck auf, dass auch diesmal wieder mit viel Marketing, von der eigenen Konzeptlosigkeit und der Mutlosigkeit, die wirklich strukturellen Probleme anzugehen, abgelenkt werden soll. Die Probleme sind lange bekannt, die Ideen, wie sie zu lösen sind, sind zahlreich vorhanden. Das aus dem WirVsVirus hervorgegangene Tech4Germany Fellowprogramm wurde Anfang 2023 eingestellt. Wie Albert Einstein schon sage: “Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind”. Das Digitalisierung in anderen Ländern wie Estland, Dänemark, Taiwan so gut funktioniert, liegt auch an der Mentalität der Menschen. In Deutschland gibt es zu viele Karrieristen und zu viel Hierarchie-Denken (damit einhergehend zu wenigen Anreizen, eigenverantwortlich zu handeln, es wird am Ende sogar bestraft, wenn man den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich seiner Position verletzt/überschreitet). Es fehlen die wirklichen Überzeugungstäter, denen es nicht nur um Job-Titel, Image, gutes Gehalt und Machterhalt geht, sondern die wirklich ehrlich mit ganzheitlichem Denken die real existierende Probleme lösen wollen und dazu auch den langen Atem hätten. Wenn man durch die Seiten der bisherigen Digitalisierungsbemühungen scrollt, findet man all dies nicht, nur wichtig klingende Job-Bezeichnungen, Hochglanzfotos, Buzzwords und Lebensläufe, in denen meist irgendwelche Unternehmensberatungen auftauchen, jedenfalls kaum was mit Digitalisierung.

Für das EinfachMachen-Portal, das optisch und inhaltlich eine gewisse Überscheidung zum Hackathon hat, stehen laut der Antwort auf eine IFG-Anfrage 2025 und 2026 7,6 Millionen Euro Budget zur Verfügung. 1 Mio Euro wurde bereits für Entwicklung und Betrieb an extern beauftragte ausgezahlt. Etwa 20 Mitarbeitende aus 3 Abteilungen waren/sind in die Konzeption und Umsetzung des Portals einbezogen (gewesen). Auch hier bleibt abzuwarten, welche und wie viele der gemeldeten Anliegen am Ende je umgesetzt werden.

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